Kachelmann vs. Bild – Geldentschädigung über 635.000,– € zugesprochen

Es gibt wohl kaum ein Verfahren, dass medial so intensiv begleitet wurde, wie das Strafverfahren gegen Herrn Kachelmann wg. einer vorgeblichen Vergewaltigung. Auch von der „Bild“-Zeitung, die eine Vielzahl von Beiträgen über Herrn Kachelmann veröffentlichte, die auch seine Privat- und ggfls. Intimsphäre betrafen.

Nachdem die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles weitestgehend abgeschlossen ist, setzt sich Herr Kachelmann nun gegen die intensive Berichterstattung zur Wehr und nimmt eine Reihe von Verlagen / Zeitungen auf Geldentschädigung in Anspruch.

Mit Erfolg: Das LG Köln hat nunmehr Herrn Kachelmann einen Betrag von 635.000,– € Euro an Geldentschädigung zugesprochen. Ein außergewöhnlich hoher Betrag, der nach meinem Kenntnisstand so in Deutschland für Persönlichkeitsrechtsverletzungen noch nie zugesprochen wurde.

In einigen Medien wird dieser Erfolg dahingehend relativiert, dass Herr Kachelmann nicht den Betrag – eingeklagt waren wohl um 2 Millionen Euro – zugesprochen bekommen hat, den er begehrte. Teilweise wird gar von eine Niederlage gesprochen.

Aus meiner Sicht ist dies schlicht unrichtig. Wie dargestellt handelt es sich um den höchsten in Deutschland jemals zugesprochenen Geldentschädigungsbetrag. Zudem ist Geldentschädigungsanspruch ein reines Schmerzensgeld; d.h. materielle Schäden – z.B. entgangene berufliche Einnahmen – werden hierbei nicht berücksichtigt.

Zum anderen ist es so, dass es prozessual in aller Regel sinnvoll, wenn nicht sogar geboten ist, den absoluten Maximalbetrag einzuklagen. Es ist der Kläger, der seine eigene Verletzung geldwert „bewertet“. Es ist nämlich so, dass ein Gericht, dass gewissen Argumenten nicht zugänglich ist, dann den Maximalbetrag herabsetzt. Wenn dieser gleich von Beginn zu niedrig gewählt wird, wird das Gericht dementsprechend nur einen Teil der dann niedrigeren Forderung zusprechen.

Zusammengefasst kann der Ausgang des Verfahrens – nach meinem Kenntnisstand noch nicht rechtskräftig – nur als klarer Sieg von Herrn Kachelmann und seinem Anwalt gewertet werden.

Tobias Herrmann

Tobias Herrmann

Rechtsanwalt, spezialisiert im Medienrecht & IT-Recht - www.rechtsanwalt-it-medienrecht.de

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